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Wasserqualität in Ihrer Gemeinde

Aktuelles

Richtlinien Burgenländischer Müllverband

Richtlinien des Burgenländischen Müllverbandes für Nachsicht des Müllbehandlungsbeitrages

 

Der Müllbehandlungsbeitrag kann auf Antrag des Beitragspflichtigen nachgesehen werden, wenn die Einhebung des Beitrages die Existenz des(r) Beitragspflichtigen oder seiner Familie gefährdet.

 

Gänzliche Nachsicht

Voraussetzungen:

a) Antrag des(r) Beitragspflichtigen

b) besondere Notlage

c) Gesamteinkommen darf die Richtsätze nicht übersteigen

    Einpersonenhaushalt: € 502,00

    Zweipersonenhaushalt: € 757,00

 

Teilweise Nachsicht

Voraussetzungen:

a) Antrag des(r) Beitragspflichtigen

b) Beitragspflichtige(r) ist (sind) Empfänger der Ausgleichszulage

c) Beitragspflichtige(r) ist (sind) alleinstehend oder lebt(en) im gemeinsamen Haushalt mit Personen, deren Einkommen 43% des Ausgleichszulagen-Richtsatzes nicht übersteigt

d) Die Vermögens- und Einkommensverhältnisse aller im Haushalt lebenden Personen rechtfertigen die teilweise Beitragsnachsicht.

 

Treffen diese Voraussetzungen zu, kann ein Drittel des jährlichen Müllbehandlungsbeitrages durch Abschreibung nachgesehen werden.

Die Ansuchen sind beim Gemeindeamt erhältlich und sind ausgefüllt mit einer Kopie des letzten Pensionsbescheides an den Burgenländischen Müllverband zu übermitteln.

KONTAKT

Hauptstraße 8
7032 Sigleß

T: +43 2626 712 20 - 0

F: +43 2626 712 20 - 50
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www.sigless.at


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