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Wasserqualität in Ihrer Gemeinde

Aktuelles

Sonderwohnbauförderungsaktion von Maßnahmen im Rahmen des Ausstiegs aus einem fossilen Energieträger

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Mit Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom

23.12.2022 wurden die Sonderförderrichtlinien 2023 zur

Förderung der Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern

und Wohnungen im privaten Wohnbau für den Ausstieg aus

fossilen Energieträgern genehmigt. Mit dieser zusätzlichen

Sonderförderaktion soll der Ausstieg aus fossilen Energie-

trägern vorangetrieben werden.

 

Die wichtigsten Eckdaten:

  • Gefördert werden mit diesem Wohnbaudarlehen flankierende Maßnahmen zum Heizungstausch wie z.B. die Dämmung der Außenwände, der untersten und obersten Geschossdecke, die Erneuerung des Wärmeverteilsystems oder der Fenstertausch.
  • Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Ausstieg aus einem fossilen Energieträger (Gas, Heizöl oder Kohle).
  • Die maximalen Höhen der Förderdarlehen orientieren sich an dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen (max. € 40.000 für eine Sanierung eines einzelnen Bauteils bis hin zu max. € 100.000 für eine umfassende Sanierung der gesamten Gebäudehülle - mehr als 3 Bauteile). Die Förderquote beträgt bei dieser Sonderförderaktion 100%.
  • Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Fixzinssatz von 0,9% p.a.
  • Diese Sonderwohnbauförderaktion ist zeitlich befristet und tritt mit 1.1.2023 in Kraft und mit 31.12.2023 wieder außer Kraft

Alle Informationen bezüglich der Fördervoraussetzungen,

die Broschüre zum Download und Unterlagen für die

Antragstellung finden Sie auf der Homepage www.burgenland.at/wbf.

 

Haben Sie Fragen dazu, stehen Ihnen die Mitarbeiter in der 

Infostelle entweder telefonisch 02682/600-2800 oder per

E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  zur Verfügung.

KONTAKT

Hauptstraße 8
7032 Sigleß

T: +43 2626 712 20 - 0

F: +43 2626 712 20 - 50
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